Definition
Die DSGVO (Verordnung 2016/679) gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt EU-weit den Schutz personenbezogener Daten und ersetzt damit die alten nationalen Datenschutzgesetze. Ergänzend gilt in Deutschland das BDSG.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch GDPR) regelt seit Mai 2018 EU-weit den Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von Personen in der EU verarbeiten.
Die DSGVO (Verordnung 2016/679) gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt EU-weit den Schutz personenbezogener Daten und ersetzt damit die alten nationalen Datenschutzgesetze. Ergänzend gilt in Deutschland das BDSG.
Für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten gilt § 26 BDSG. Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus braucht es Einwilligung oder Betriebsvereinbarung.
Rechtsgrundlage (meist § 26 BDSG oder Betriebsvereinbarung), AVV mit dem Anbieter, technisch-organisatorische Maßnahmen, dokumentierte Zweckbindung, Löschkonzept, Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. teamly liefert diese Bausteine standardmäßig.
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Was Personalverantwortliche und IT-Leiter zu diesem Thema am häufigsten fragen.
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