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securityDSGVO & Datenschutz

DSGVO-konformeMitarbeiter-App.

Mitarbeiterdaten sind besonders schützenswert. teamly ist von Grund auf für deutsche Datenschutz-Anforderungen gebaut: Server ausschließlich in Deutschland, ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren, vollständiger AVV inklusive, Betriebsrat-Vorlage in jedem Onboarding.

Made in GermanyISO-27001-HostingDSGVO
Die drei Bausteine

Was eine Mitarbeiter-App DSGVO-konform macht

01

Rechtsgrundlage

Für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten gilt § 26 BDSG. Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus braucht es eine Betriebsvereinbarung oder ausdrückliche Einwilligung.

02

AVV nach Art. 28 DSGVO

Jede SaaS-Mitarbeiter-App, die personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter. teamly stellt im Onboarding einen unterschriftsreifen Standard-AVV bereit, inklusive technisch-organisatorischer Maßnahmen als Anhang.

03

Technisch-organisatorische Maßnahmen

Verschlüsselung in Übertragung und Speicherung, Zugangs- und Berechtigungskontrolle, Backup-Konzept, Notfallplanung, Awareness-Schulungen. Die Rechenzentren von teamly sind ISO-27001-zertifiziert, und diese Zertifizierung dient als Nachweis aller TOM gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Art. 28 DSGVO

Was in einen vollständigen AVV gehört

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist nur dann wirksam, wenn er alle Pflichtbestandteile nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO enthält. Diese Punkte müssen enthalten sein.

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen und Daten
  • Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
  • Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters
  • Vertraulichkeitsverpflichtung der eingesetzten Mitarbeitenden
  • Unterstützungspflichten bei der Erfüllung von Betroffenenrechten
  • Meldepflicht bei Datenpannen zur Wahrung der 72-Stunden-Frist
  • Nachweispflichten und Audit-Rechte des Verantwortlichen
  • Regelungen zu Subunternehmern (Sub-Auftragsverarbeitern)
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende

Bei teamly ist die Liste der eingesetzten Subdienstleister vollständig transparent: Sie erhalten im Onboarding eine Tabelle mit allen Subunternehmern, deren Aufgabe und deren Sitz. Änderungen an dieser Liste werden vorab angekündigt, nicht nachträglich mitgeteilt.

Hosting

Warum Server in Deutschland strukturell sicherer sind

Hosting in Deutschland bedeutet: deutsches Recht, deutsche Gerichtsbarkeit, kein US CLOUD Act. Für sensible Mitarbeiterdaten ist das der saubere Weg.

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teamly

  • Server ausschließlich in deutschen Rechenzentren
  • Deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit
  • Keine Subdienstleister außerhalb der EU
  • ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren
  • Standard-AVV ohne Standardvertragsklauseln nötig
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US-Anbieter mit EU-Hosting

  • Unterliegen dem US CLOUD Act
  • Standardvertragsklauseln (SCC) nötig
  • Transfer Impact Assessment (TIA) verpflichtend
  • Zusätzliche technische Schutzmaßnahmen empfohlen
  • Komplexere Risikodokumentation für DSB
Checkliste

Was Sie beim Anbieter prüfen sollten

  • Wo stehen die Server? Deutschland, EU oder USA?
  • Liegt ein Standard-AVV nach Artikel 28 DSGVO vor?
  • Sind die Rechenzentren des Anbieters ISO-27001-zertifiziert?
  • Wer sind die Subdienstleister und wo sitzen sie?
  • Welche TOM-Liste steht im AVV-Anhang?
  • Gibt es eine Vorlage zur Betriebsvereinbarung?
  • Wie werden Lesebestätigungen und Auswertungen technisch verhindert (Stichwort: keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle)?
  • Wie funktioniert die Löschung von Daten nach Vertragsende?
  • Welche Verschlüsselung wird bei Speicherung und Übertragung eingesetzt?
  • Gibt es einen benannten Datenschutzbeauftragten und einen Ansprechpartner für Datenpannen?
Löschkonzept

Wann Mitarbeiterdaten wieder gelöscht werden

Ein Löschkonzept legt für jede Datenkategorie fest, wie lange sie aufbewahrt und wann sie gelöscht wird. Ohne dieses Konzept werden Daten meist unbegrenzt vorgehalten, was gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1e DSGVO) verstößt.

DatenkategorieAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
Laufendes BeschäftigungsverhältnisSolange erforderlich§ 26 BDSG
Lohn- und Gehaltsunterlagen6 bis 10 Jahre nach Beendigung§ 257 HGB, § 147 AO
Bewerberdaten (nicht eingestellt)i. d. R. 6 Monate§ 15 AGG (Beweislast)
Nachrichten- und Nutzungsdaten der AppKurze, definierte FristenLöschkonzept teamly
Zeiterfassungsdaten2 Jahre§ 16 Abs. 2 ArbZG

teamly setzt diese Fristen über automatisierte Löschroutinen technisch durch, statt sich auf manuelles Aussortieren zu verlassen. Jede automatisierte Löschung wird in einem Löschprotokoll mit Zeitstempel festgehalten, sodass der Nachweis gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten jederzeit vorliegt.

Löschkonzept

Jede Löschung wird protokolliert, jede Frist ist hinterlegt.

teamly setzt Aufbewahrungsfristen technisch durch und dokumentiert jede automatisierte Löschung im Löschprotokoll. So bleibt der Nachweis gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten immer aktuell.

Termin für ein Erstgespräch
Art. 15 bis 22 DSGVO

Die Rechte Ihrer Mitarbeitenden

Jede Person, deren Daten verarbeitet werden, hat gegenüber dem Arbeitgeber sechs zentrale Rechte. teamly unterstützt die Erfüllung dieser Rechte mit strukturierten, dokumentierten Prozessen.

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Auskunftsrecht

Art. 15 DSGVO

Mitarbeitende können jederzeit erfragen, welche Daten zu ihrer Person verarbeitet werden. teamly unterstützt mit einem strukturierten Datenexport statt manueller Recherche.

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Recht auf Berichtigung

Art. 16 DSGVO

Fehlerhafte oder veraltete Daten müssen korrigiert werden. Mitarbeitende pflegen ihre Stammdaten teilweise selbst im Profil.

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Recht auf Löschung

Art. 17 DSGVO

Das „Recht auf Vergessenwerden": Nach Fristablauf oder auf Antrag werden Daten gelöscht, dokumentiert über das Löschprotokoll.

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Recht auf Einschränkung

Art. 18 DSGVO

Statt Löschung kann in Streitfällen ein Sperrvermerk gesetzt werden. Die Daten bleiben erhalten, aber gesperrt für weitere Verarbeitung.

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Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 20 DSGVO

Mitarbeitende können ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format anfordern, etwa bei einem Arbeitgeberwechsel.

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Widerspruchsrecht

Art. 21 DSGVO

Gegen bestimmte Verarbeitungen kann widersprochen werden. teamly dokumentiert den Bearbeitungsprozess jedes Widerspruchs nachvollziehbar.

Art. 32 DSGVO

Technisch-organisatorische Maßnahmen im Detail

Acht klassische TOM-Kategorien, jeweils mit einer Beispielmaßnahme bei teamly. Die ISO-27001-Zertifizierung unserer Rechenzentren dient dabei als externer Nachweis gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Zutrittskontrolle

Physischer Zugang zu den Rechenzentren wird durch biometrische Kontrollen und Videoüberwachung beschränkt.

Zugangskontrolle

Mehr-Faktor-Authentifizierung und strenge Passwortrichtlinien verhindern unbefugte Systemnutzung.

Zugriffskontrolle

Ein Rollen-Rechte-Modell stellt sicher, dass jede Person nur die Daten sieht, die sie für ihre Aufgabe benötigt.

Weitergabekontrolle

Alle Daten werden während der Übertragung durchgängig TLS-verschlüsselt, auch zwischen App und Server.

Eingabekontrolle

Audit-Logs mit Zeitstempel dokumentieren, wer wann welche Daten eingegeben oder geändert hat.

Auftragskontrolle

Die Weisungsgebundenheit von Sub-Auftragsverarbeitern ist vertraglich im AVV geregelt und in der Subdienstleister-Tabelle transparent.

Verfügbarkeitskontrolle

Redundante Backups und ein Notfallwiederherstellungsplan schützen vor Datenverlust durch Ausfälle.

Trennungskontrolle

Daten verschiedener Kundenunternehmen werden logisch getrennt verarbeitet und gespeichert.

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Lassen Sie Ihren AVV-Entwurf von unserem Team prüfen

30 Minuten, konkret für Ihr Unternehmen: Wir zeigen Ihnen AVV, TOM-Anhang und Betriebsvereinbarungs-Vorlage live in der Demo, ohne Vertriebsdruck.

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Das Risiko

Was eine nicht DSGVO-konforme Mitarbeiter-App kostet

Diese vier Risiken unterschätzen Unternehmen regelmäßig, bis es zu spät ist.

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Bußgelder bis 20 Millionen Euro

Bei DSGVO-Verstößen drohen Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ein unsauberer App-Anbieter wird schnell teuer.

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Abmahnungen durch Mitarbeitende

Mitarbeitende können bei Datenschutzverstößen Schadenersatz nach Artikel 82 DSGVO geltend machen. Jeder Verstoß wird zum Präzedenzfall im eigenen Betrieb.

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Reputationsschaden

Ein bekanntgewordener Datenschutzvorfall bei Mitarbeiterdaten beschädigt das Vertrauen der Belegschaft und wirkt sich direkt auf Recruiting und Employer Branding aus.

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Betriebsratsklage bei fehlender Mitbestimmung

Ohne Betriebsvereinbarung nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG kann der Betriebsrat die Nutzung der App per einstweiliger Verfügung stoppen lassen.

Was teamly liefert

Vier Bausteine, die diese Risiken auflösen

Konkret, unterschriftsreif und ohne Extra-Aufwand für Ihre IT.

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Unterschriftsreifer Standard-AVV

teamly liefert im Onboarding einen vollständigen AVV nach Artikel 28 DSGVO inklusive TOM-Anhang und Subdienstleister-Tabelle.

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ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren

Alle Daten liegen ausschließlich in deutschen Rechenzentren, ohne Subdienstleister außerhalb der EU.

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Automatisierte Löschroutinen

Definierte Aufbewahrungsfristen werden technisch durchgesetzt, jede Löschung wird im Löschprotokoll dokumentiert.

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Betriebsvereinbarungs-Vorlage inklusive

Fertige Vorlage für die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, abgestimmt mit dem Betriebsrat vor dem Rollout.

FAQ

Häufige Fragen zu DSGVO und Mitarbeiter-App

Was Geschäftsführung, IT-Leitung und Datenschutzbeauftragte am häufigsten fragen.

Was macht eine Mitarbeiter-App DSGVO-konform?
Drei Bausteine müssen stimmen: eine zulässige Rechtsgrundlage (meist § 26 BDSG oder eine Betriebsvereinbarung), ein vollständiger Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO mit dem Anbieter und technisch-organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugangskontrolle und Backup. teamly liefert alle drei Bausteine standardmäßig mit.
Reicht ein Hosting in der EU oder muss es Deutschland sein?
Rechtlich reicht EU-Hosting für die meisten Fälle. Hosting in Deutschland ist die sicherste Variante, weil deutsche Rechenzentren ausschließlich deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit unterliegen. teamly hostet ausschließlich in deutschen Rechenzentren, ohne Subdienstleister außerhalb der EU.
Was ist mit US-Anbietern, die EU-Hosting anbieten?
US-Anbieter unterliegen auch bei EU-Hosting dem US CLOUD Act. US-Behörden können theoretisch auch auf Daten in EU-Rechenzentren zugreifen. Praktisch wird das mit Standardvertragsklauseln (SCC) und Transfer Impact Assessment (TIA) abgefedert, ist aber strukturell nicht so sauber wie ein deutscher Anbieter. Für sensible Mitarbeiterdaten ist teamly die strukturell sicherere Wahl.
Muss der Betriebsrat einer DSGVO-konformen Mitarbeiter-App zustimmen?
In Betrieben mit Betriebsrat ja. Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. teamly stellt für diesen Prozess eine Vorlage zur Betriebsvereinbarung bereit.
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30 Minuten, Ihre Branche, Ihre echten Fragen. Alexander, Maximilian oder Michael hören erst zu. Passt es, folgt die Demo mit allen Entscheidern.

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