Definition
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten eines Betriebs. Er wirkt bei zahlreichen Entscheidungen mit, vor allem bei Themen, die personenbezogene Daten oder die Arbeitsorganisation betreffen.
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in einem Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmenden. Seine Rechte ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten eines Betriebs. Er wirkt bei zahlreichen Entscheidungen mit, vor allem bei Themen, die personenbezogene Daten oder die Arbeitsorganisation betreffen.
Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Eine Mitarbeiter-App fällt darunter und braucht in der Regel eine Betriebsvereinbarung.
Zweck und Funktionen der App, verarbeitete Daten, Zugriffsberechtigungen, Lesebestätigungen, Auswertbarkeit, Pflichtnutzung versus Freiwilligkeit, Sanktionsfreiheit bei Nichtnutzung, technisch-organisatorische Maßnahmen, Beteiligung des Betriebsrats bei Änderungen.
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