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Recht & Compliance

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch GDPR) regelt seit Mai 2018 EU-weit den Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von Personen in der EU verarbeiten.

Definition

Die DSGVO (Verordnung 2016/679) gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt EU-weit den Schutz personenbezogener Daten und ersetzt damit die alten nationalen Datenschutzgesetze. Ergänzend gilt in Deutschland das BDSG.

Beschäftigtendatenschutz

Für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten gilt § 26 BDSG. Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus braucht es Einwilligung oder Betriebsvereinbarung.

Anforderungen an eine Mitarbeiter-App

Rechtsgrundlage (meist § 26 BDSG oder Betriebsvereinbarung), AVV mit dem Anbieter, technisch-organisatorische Maßnahmen, dokumentierte Zweckbindung, Löschkonzept, Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG. teamly liefert diese Bausteine standardmäßig.

FAQ

Häufige Fragen zu DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Was Personalverantwortliche und IT-Leiter zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Ist eine US-Mitarbeiter-App DSGVO-konform nutzbar?
Mit erheblichem Mehraufwand: Standardvertragsklauseln (SCC), Transfer Impact Assessment (TIA), zusätzliche technische Schutzmaßnahmen. teamly umgeht das Problem strukturell durch Hosting ausschließlich in Deutschland.
Welche Strafen drohen bei DSGVO-Verstößen?
Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Deutschland wurden bereits sechsstellige Bußgelder gegen Arbeitgeber verhängt.

Sie überlegen, eine Mitarbeiter-App einzuführen?

teamly ist die deutsche Mitarbeiter-App für den Mittelstand. Go-Live in 3 bis 6 Monaten, eigene App im Store, DSGVO-konform.