AVV und TOM bereit
Von Grund auf für deutsche Datenschutz-Anforderungen gebaut.
Mitarbeiterdaten sind besonders schützenswert. teamly ist von Grund auf für deutsche Datenschutz-Anforderungen gebaut: Server ausschließlich in Deutschland, ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren, vollständiger AVV inklusive, Betriebsrat-Vorlage in jedem Onboarding.
Für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten gilt § 26 BDSG. Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus braucht es eine Betriebsvereinbarung oder ausdrückliche Einwilligung.
Jede SaaS-Mitarbeiter-App, die personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter. teamly stellt im Onboarding einen unterschriftsreifen Standard-AVV bereit, inklusive technisch-organisatorischer Maßnahmen als Anhang.
Verschlüsselung in Übertragung und Speicherung, Zugangs- und Berechtigungskontrolle, Backup-Konzept, Notfallplanung, Awareness-Schulungen. Die Rechenzentren von teamly sind ISO-27001-zertifiziert, und diese Zertifizierung dient als Nachweis aller TOM gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist nur dann wirksam, wenn er alle Pflichtbestandteile nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO enthält. Diese Punkte müssen enthalten sein.
Bei teamly ist die Liste der eingesetzten Subdienstleister vollständig transparent: Sie erhalten im Onboarding eine Tabelle mit allen Subunternehmern, deren Aufgabe und deren Sitz. Änderungen an dieser Liste werden vorab angekündigt, nicht nachträglich mitgeteilt.
Hosting in Deutschland bedeutet: deutsches Recht, deutsche Gerichtsbarkeit, kein US CLOUD Act. Für sensible Mitarbeiterdaten ist das der saubere Weg.
Ein Löschkonzept legt für jede Datenkategorie fest, wie lange sie aufbewahrt und wann sie gelöscht wird. Ohne dieses Konzept werden Daten meist unbegrenzt vorgehalten, was gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1e DSGVO) verstößt.
| Datenkategorie | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Laufendes Beschäftigungsverhältnis | Solange erforderlich | § 26 BDSG |
| Lohn- und Gehaltsunterlagen | 6 bis 10 Jahre nach Beendigung | § 257 HGB, § 147 AO |
| Bewerberdaten (nicht eingestellt) | i. d. R. 6 Monate | § 15 AGG (Beweislast) |
| Nachrichten- und Nutzungsdaten der App | Kurze, definierte Fristen | Löschkonzept teamly |
| Zeiterfassungsdaten | 2 Jahre | § 16 Abs. 2 ArbZG |
teamly setzt diese Fristen über automatisierte Löschroutinen technisch durch, statt sich auf manuelles Aussortieren zu verlassen. Jede automatisierte Löschung wird in einem Löschprotokoll mit Zeitstempel festgehalten, sodass der Nachweis gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten jederzeit vorliegt.
teamly setzt Aufbewahrungsfristen technisch durch und dokumentiert jede automatisierte Löschung im Löschprotokoll. So bleibt der Nachweis gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten immer aktuell.
Jede Person, deren Daten verarbeitet werden, hat gegenüber dem Arbeitgeber sechs zentrale Rechte. teamly unterstützt die Erfüllung dieser Rechte mit strukturierten, dokumentierten Prozessen.
Mitarbeitende können jederzeit erfragen, welche Daten zu ihrer Person verarbeitet werden. teamly unterstützt mit einem strukturierten Datenexport statt manueller Recherche.
Fehlerhafte oder veraltete Daten müssen korrigiert werden. Mitarbeitende pflegen ihre Stammdaten teilweise selbst im Profil.
Das „Recht auf Vergessenwerden": Nach Fristablauf oder auf Antrag werden Daten gelöscht, dokumentiert über das Löschprotokoll.
Statt Löschung kann in Streitfällen ein Sperrvermerk gesetzt werden. Die Daten bleiben erhalten, aber gesperrt für weitere Verarbeitung.
Mitarbeitende können ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format anfordern, etwa bei einem Arbeitgeberwechsel.
Gegen bestimmte Verarbeitungen kann widersprochen werden. teamly dokumentiert den Bearbeitungsprozess jedes Widerspruchs nachvollziehbar.
Acht klassische TOM-Kategorien, jeweils mit einer Beispielmaßnahme bei teamly. Die ISO-27001-Zertifizierung unserer Rechenzentren dient dabei als externer Nachweis gegenüber Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Physischer Zugang zu den Rechenzentren wird durch biometrische Kontrollen und Videoüberwachung beschränkt.
Mehr-Faktor-Authentifizierung und strenge Passwortrichtlinien verhindern unbefugte Systemnutzung.
Ein Rollen-Rechte-Modell stellt sicher, dass jede Person nur die Daten sieht, die sie für ihre Aufgabe benötigt.
Alle Daten werden während der Übertragung durchgängig TLS-verschlüsselt, auch zwischen App und Server.
Audit-Logs mit Zeitstempel dokumentieren, wer wann welche Daten eingegeben oder geändert hat.
Die Weisungsgebundenheit von Sub-Auftragsverarbeitern ist vertraglich im AVV geregelt und in der Subdienstleister-Tabelle transparent.
Redundante Backups und ein Notfallwiederherstellungsplan schützen vor Datenverlust durch Ausfälle.
Daten verschiedener Kundenunternehmen werden logisch getrennt verarbeitet und gespeichert.
30 Minuten, konkret für Ihr Unternehmen: Wir zeigen Ihnen AVV, TOM-Anhang und Betriebsvereinbarungs-Vorlage live in der Demo, ohne Vertriebsdruck.
Diese vier Risiken unterschätzen Unternehmen regelmäßig, bis es zu spät ist.
Bei DSGVO-Verstößen drohen Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ein unsauberer App-Anbieter wird schnell teuer.
Mitarbeitende können bei Datenschutzverstößen Schadenersatz nach Artikel 82 DSGVO geltend machen. Jeder Verstoß wird zum Präzedenzfall im eigenen Betrieb.
Ein bekanntgewordener Datenschutzvorfall bei Mitarbeiterdaten beschädigt das Vertrauen der Belegschaft und wirkt sich direkt auf Recruiting und Employer Branding aus.
Ohne Betriebsvereinbarung nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG kann der Betriebsrat die Nutzung der App per einstweiliger Verfügung stoppen lassen.
Konkret, unterschriftsreif und ohne Extra-Aufwand für Ihre IT.
teamly liefert im Onboarding einen vollständigen AVV nach Artikel 28 DSGVO inklusive TOM-Anhang und Subdienstleister-Tabelle.
Alle Daten liegen ausschließlich in deutschen Rechenzentren, ohne Subdienstleister außerhalb der EU.
Definierte Aufbewahrungsfristen werden technisch durchgesetzt, jede Löschung wird im Löschprotokoll dokumentiert.
Fertige Vorlage für die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, abgestimmt mit dem Betriebsrat vor dem Rollout.
Was Geschäftsführung, IT-Leitung und Datenschutzbeauftragte am häufigsten fragen.
30 Minuten, Ihre Branche, Ihre echten Fragen. Alexander, Maximilian oder Michael hören erst zu. Passt es, folgt die Demo mit allen Entscheidern.