Zum Hauptinhalt springen
Recht & Compliance

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess nach § 167 Absatz 2 SGB IX, der Mitarbeitende nach längerer Krankheit zurück in den Arbeitsalltag begleitet.

Definition und gesetzliche Grundlage

Das BEM ist in § 167 Absatz 2 SGB IX geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Beschäftigten ein BEM anzubieten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

Beteiligte

Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (freiwillige Teilnahme), Arbeitgeber, Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung, ggf. Betriebsarzt, Rehabilitationsträger oder Integrationsamt.

Ablauf

Schriftliches Angebot an die betroffene Person, Einladung zu einem Erstgespräch, gemeinsame Analyse möglicher Maßnahmen, Vereinbarung konkreter Schritte, regelmäßige Überprüfung. Die Dokumentation ist Pflicht und sollte revisionssicher erfolgen.

FAQ

Häufige Fragen zu Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Was Personalverantwortliche und IT-Leiter zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Ist BEM für Mitarbeitende verpflichtend?
Nein, die Teilnahme am BEM ist für die betroffenen Beschäftigten freiwillig. Verpflichtend ist nur das Angebot durch den Arbeitgeber.
Wie unterstützt eine Mitarbeiter-App das BEM?
Über die App können BEM-Angebote revisionssicher mit Lesebestätigung versendet, Termine koordiniert und Dokumente bereitgestellt werden. teamly bietet zudem ein Dokumenten-Center mit Berechtigungsverwaltung.

Sie überlegen, eine Mitarbeiter-App einzuführen?

teamly ist die deutsche Mitarbeiter-App für den Mittelstand. Go-Live in 3 bis 6 Monaten, eigene App im Store, DSGVO-konform.