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Recht & Compliance

AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nach Artikel 28 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen. Er ist Pflicht beim Einsatz externer SaaS-Tools.

Definition

Ein AVV ist ein nach Artikel 28 DSGVO vorgeschriebener Vertrag zwischen einem Verantwortlichen (etwa Arbeitgeber) und einem Auftragsverarbeiter (etwa SaaS-Anbieter). Er regelt Art und Zweck der Datenverarbeitung, technisch-organisatorische Maßnahmen und Rechte der Betroffenen.

Pflichtinhalte

Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten, Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Unterauftragsverarbeiter, Löschpflichten nach Vertragsende.

AVV bei Mitarbeiter-Apps

Jede SaaS-Mitarbeiter-App, die personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen AVV mit dem Anbieter. Bei US-Anbietern wird der AVV durch Standardvertragsklauseln (SCC) ergänzt. teamly stellt einen DSGVO-konformen Standard-AVV bereit, ohne SCC, weil alle Daten in Deutschland bleiben.

FAQ

Häufige Fragen zu AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Was Personalverantwortliche und IT-Leiter zu diesem Thema am häufigsten fragen.

Brauche ich einen AVV mit teamly?
Ja. teamly stellt im Onboarding-Prozess automatisch einen unterschriftsreifen Standard-AVV bereit. Anpassungen sind möglich, abweichende Klauseln werden vor Vertragsschluss geprüft.
Was sind technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)?
TOM sind im AVV-Anhang dokumentierte Schutzmaßnahmen: Verschlüsselung, Zugangskontrollen, Backup-Konzept, Notfallplanung. Die Rechenzentren von teamly sind ISO-27001-zertifiziert, und diese Zertifizierung dient als Nachweis der TOM.

Sie überlegen, eine Mitarbeiter-App einzuführen?

teamly ist die deutsche Mitarbeiter-App für den Mittelstand. Go-Live in 3 bis 6 Monaten, eigene App im Store, DSGVO-konform.