Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und grundsätzlich ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Ein Gesetz ist das noch nicht. Der Beschluss steht, das parlamentarische Verfahren läuft, und Hausärzteverbände sowie Teile der Politik kritisieren die Pläne deutlich. Trotzdem lohnt der Blick auf die Betriebsabläufe schon jetzt, denn die Reform trifft vor allem Betriebe mit festen Schichten.
Warum Schichtbetriebe härter betroffen sind als Büros
In einem Büro verschiebt sich bei einer Krankmeldung eine Aufgabe. In der Produktion, im Pflegeheim, im Lager oder in der Filiale fehlt eine Person an einer Position, die besetzt sein muss. Der Unterschied klingt banal, entscheidet aber über den Aufwand: Eine Krankmeldung um 5:40 Uhr für die Frühschicht um 6:00 Uhr löst eine Kette aus, die niemand automatisieren kann, solange sie über Telefonanrufe läuft.
Die geplante Attestpflicht ab Tag eins verändert daran zunächst nichts am Meldeweg. Sie verschiebt aber den Zeitpunkt, an dem Klarheit herrscht. Wer morgens erst einen Arzttermin braucht, meldet sich zwangsläufig früher und unsicherer: krank ja, Dauer offen. Genau diese Unsicherheit muss die Schichtplanung auffangen.
Der Meldeweg ist in den meisten Betrieben nicht dokumentiert
Fragt man in Betrieben nach dem offiziellen Weg der Krankmeldung, kommt fast immer die gleiche Antwort: Anruf beim Schichtleiter, notfalls WhatsApp. Beides ist praktisch und beides ist heikel. Der Anruf hinterlässt keinen Nachweis, wann die Meldung eingegangen ist. Die Nachricht in einer privaten WhatsApp-Gruppe transportiert eine Gesundheitsinformation, also ein Datum besonderer Kategorie nach Art. 9 DSGVO, über einen Kanal, für den kein Auftragsverarbeitungsvertrag existiert.
Wenn die Attestpflicht kommt, steigt die Zahl der Meldungen mit Nachfragen: Wann liegt das Attest vor? Ab wann läuft die Entgeltfortzahlung? Wer hat die Meldung entgegengenommen? Ohne dokumentierten Weg beantwortet das später niemand zuverlässig.
Was sich betrieblich vorbereiten lässt
Vier Punkte kann jeder Betrieb unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren angehen.
Ein Kanal statt fünf. Die Krankmeldung braucht einen definierten Eingang, der auch um 5:40 Uhr funktioniert und einen Zeitstempel hinterlässt. Eine Funktion in der Mitarbeiter-App leistet das, ein Anruf nicht.
Vertretung im gleichen Schritt. Sinnvoll ist es, die Meldung direkt mit der Vertretungssuche zu verbinden: Wer ist qualifiziert, wer ist heute nicht eingeplant, wer hat Bereitschaft. Der Schichtleiter telefoniert sonst die Liste ab.
Betriebs- oder Tarifvereinbarung prüfen. Der Beschluss sieht ausdrücklich vor, dass Betriebe per Tarif- oder Betriebsvereinbarung abweichen können. Wer eine Vereinbarung ohnehin überarbeitet, sollte diesen Punkt mitdenken.
Gesundheitsdaten aus den Gruppen holen. Krankmeldungen gehören nicht in WhatsApp-Gruppen. Das gilt heute und unabhängig von der Reform.
Was noch offen ist
Ob die Reform in dieser Form kommt, ist nicht entschieden. Die Kritik der Hausärzteschaft richtet sich vor allem gegen die zusätzliche Belastung der Praxen durch Bagatellfälle. Denkbar sind Abschwächungen, Übergangsfristen oder Ausnahmen. Für die Betriebsorganisation ist das zweitrangig: Ein dokumentierter Meldeweg mit angebundener Vertretungsplanung zahlt sich auch dann aus, wenn die Telefon-AU bleibt.
Wer den Prozess erst aufsetzt, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, macht es unter Zeitdruck. Wer ihn jetzt aufsetzt, hat ihn eingespielt, bevor er gebraucht wird.





