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Barrierefreiheit
Michael Kaltenpoth
Michael Kaltenpoth

Sales Engineer

7 Min. Lesezeit

Barrierefreie Mitarbeiter-App: Pflicht, Kür und was wirklich hilft

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Barrierefreie Mitarbeiter-App: Pflicht, Kür und was wirklich hilft

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet private Unternehmen, öffentlich zugängliche digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, ausdrücklich auch native Apps für iOS und Android. Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA, Verstöße können mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen.

Gilt das auch für die interne Mitarbeiter-App?

Hier ist Vorsicht angebracht, denn an dieser Stelle wird in Marketingtexten gern zu viel behauptet. Das BFSG zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine rein interne Anwendung, die nur Beschäftigte nutzen, fällt nicht offensichtlich darunter. Eine belastbare Aussage dazu gehört in die Hände Ihrer Rechtsabteilung, nicht in die eines Softwareanbieters.

Was unabhängig davon gilt: Aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und aus dem SGB IX ergeben sich Pflichten gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten, etwa die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Wenn Dienstpläne, Lohnabrechnungen und Pflichtunterweisungen nur noch in einer App verfügbar sind, ist diese App Teil des Arbeitsplatzes. Wer sie nicht bedienen kann, ist von Informationen ausgeschlossen, die alle anderen bekommen.

Die vier Punkte, an denen Apps in der Praxis scheitern

Kontraste. Hellgraue Schrift auf weißem Grund sieht in der Designvorlage ruhig aus und ist in der Lagerhalle bei Gegenlicht nicht lesbar. WCAG verlangt mindestens 4,5:1 für normalen Text. Das ist messbar und kein Geschmacksurteil.

Schriftgrößen. Viele Apps ignorieren die Systemeinstellung für größere Schrift. Wer in der Belegschaft Beschäftigte über 50 hat, merkt das sofort.

Screenreader. Buttons ohne Beschriftung, Bilder ohne Alternativtext, Formularfelder ohne Label. Der Screenreader liest dann „Schaltfläche" vor und die Person weiß nicht, was passiert.

Bedienung mit einer Hand und Handschuhen. Kein WCAG-Kriterium, aber im gewerblichen Umfeld entscheidend. Zielflächen unter 44 Pixel sind mit Arbeitshandschuhen nicht zuverlässig treffbar.

Was Sie bei der Anbieterauswahl fragen sollten

Fragen Sie nicht, ob eine App barrierefrei ist. Fragen Sie, wo das dokumentiert ist. Gibt es einen Prüfbericht gegen WCAG 2.1 AA? Wer hat geprüft, wann, und welche Punkte sind offen? Gibt es eine Barrierefreiheitserklärung? Wurde mit einem Screenreader getestet oder nur mit einem Prüf-Plugin?

Ein Anbieter, der auf diese Fragen konkret antwortet und offene Punkte benennt, ist glaubwürdiger als einer, der pauschal Konformität behauptet. Vollständige Barrierefreiheit ist ein Prozess und kein Zustand, den man einmal erreicht.

Der praktische Nutzen jenseits der Pflicht

Barrierefreie Gestaltung verbessert die Nutzbarkeit für alle. Höhere Kontraste helfen in der Halle und im Sonnenlicht. Größere Zielflächen helfen mit Handschuhen. Klare Struktur und Alternativtexte helfen, wenn die Verbindung schlecht ist und Bilder nicht laden. Verständliche Sprache hilft Beschäftigten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Deshalb lohnt sich das Thema auch dann, wenn Ihre Rechtsabteilung zu dem Ergebnis kommt, dass das BFSG für Ihre interne App nicht greift. Eine App, die niemand bedienen kann, wird nicht genutzt, und eine Mitarbeiter-App ohne Nutzung ist der teuerste Posten im Digitalisierungsbudget.

Zum Autor

Michael Kaltenpoth
Michael KaltenpothLösungs-Architekt

Sales Engineer

Ich helfe Unternehmen, die teamly-App so einzuführen, dass sie wirklich genutzt wird. In der Demo zeige ich Ihnen genau die Features, die für Ihren Betrieb relevant sind, und keine Buzzwords.

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